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Notenübernahme Falls Sie innerhalb des laufenden Schuljahrs Teile unseres Tests bereits absolviert haben, wird grundsätzlich auf den ersten, innerhalb der gleichen Einstellungsperiode bei unserem Institut bearbeiteten Testteil zurückgegriffen, der dann nach den aktuellen Vorgaben ausgewertet wird. Dies geschieht, um eine Benachteiligung von erstmaligen Teilnehmern auszuschließen. Eine Ausnahme wird in den seltenen Fällen gemacht, die sich gegenüber dem Erstwert extrem verbessert haben. Dann wird der jüngste Testwert abzüglich des statistisch durchschnittlichen Lerneffekts zugrunde gelegt, um Bewerbern, die den Ersttest eindeutig unter ihrer Form abgeschlossen haben, die Chance zu einem für ihre Fähigkeiten repräsentativen Testergebnis zu geben.
Möglicherweise können Sie sich im Falle einer weiteren Bewerbung eine erneute Testteilnahme ersparen. Da verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Profilen testen, müssen Sie zuerst prüfen, ob eine Ergebnisübertragung überhaupt möglich ist. Im positiven Fall füllen Sie dann das angebotene, elektronische Formular aus und bitten den Veranstalter des anstehenden Tests per E-Mail um die Übernahme Ihrer früheren Testergebnisse. Zum Aufrufen der Prüfungsmaske klicken Sie bitte hier. |
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