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Behinderte Bewerber und Bewerberinnen
Bewerber und Bewerberinnen, die mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung leben, sollen den Eignungstest unter Bedingungen bearbeiten, die ihre spezifischen Barrieren so weit wie möglich umgehen. Die für die Arbeit erforderlichen Kompetenzen müssen jedoch im gleichen Maße unter Beweis gestellt werden, wie dies im Test von Bewerbern und Bewerberinnen ohne Behinderungen verlangt wird.
Die häufigsten Erleichterungen beziehen sich auf die Wahrnehmung der Aufgabenstellungen und die Äußerung der Antworten. Auch durch die Behinderung bedingte punktuelle Störungen der Denktätigkeit oder die physische Voraussetzungen ihrer Erbringung werden berücksichtigt. Wir prüfen nicht die körperliche Eignung für Arbeiten mit praktischem Charakter.
Die angebotenen Maßnahmen beinhalten angepasste Testverfahren (beispielsweise Tests für Blinde), Sicherung der erforderlichen physischen Gegebenheiten (beispielsweise ebenerdigen Zugang), Antworthilfen (beispielsweise Antwortdiktat) und eine besondere Organisation des Testablaufs (beispielsweise dichtere Pausenfolge oder Kleingruppentest).
Um aus den circa 80 bei uns unterschiedenen Erleichterungsmaßnahmen die im Einzelfall angebrachte Maßnahmenkombination festlegen zu können, muss unsere psychologische Fachkraft zunächst mit dem oder der Betroffenen ein anamnestisches Interview führen. Hierfür ruft der behinderte Bewerber oder die behinderte Bewerberin unsere Hotline (Tel. 0221 221 30198) an.
Ab dem 01.02.2012 gelten folgende Hotlinezeiten:
Montags: 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstags: 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwochs: 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstags: 13.00 bis 15.00 Uhr
Vom 16. bis 21.02.2012 ist die Hotline karnevalsbedingt nicht besetzt!
In Ferienzeiten sind wir nur eingeschränkt zu erreichen. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise!
Hör- und Sprachbehinderte ziehen zu dem Telefonat eine übersetzungsfähige Person ihres Vertrauens hinzu oder wenden sich per E-Mail an "susanne.schulte@stadt-koeln.de". Die aus dem Gespräch abgeleiteten Schlussfolgerungen zur Testdurchführung werden dann an den jeweiligen Testleiter weitergegeben und sind verbindlich. Die Details der telefonischen Anamnese werden streng vertraulich behandelt und keinesfalls weitergegeben.
Ohne die vorangegangene Fernanamnese ist die durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" geforderte Berücksichtigung der Behindertenbelange im Eignungstest in der Regel nicht möglich. Der Anruf sollte daher frühzeitig vor dem Testtermin erfolgen.
Leichte Sprache:
Wenn Sie behindert sind, sollten Sie vor dem Test mit uns in Kontakt treten:
Per Telefon: 0221 221 30198 (Montag + Mittwoch: 10 bis 12 Uhr, Dienstag + Donnerstag: 13 bis 15 Uhr)
Per Mail: susanne.schulte@stadt-koeln.de
Der Anruf ist notwendig, damit der Test gerecht durchgeführt werden kann.
(23.01.2012)
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