Regelungen zum Testablauf
Vor dem Eignungstest müssen wir mit Ihnen einige Vereinbarungen treffen. Sie beziehen sich auf die Handhabung der Prüfungsdaten und die Sicherstellung ihrer Interpretierbarkeit. Das Wichtigste steht in der Erklärung auf dem Datenblatt, die Sie vor dem Test unterschreiben müssen. Im Folgenden finden Sie noch einige Ergänzungen.
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Erklärung auf dem Datenblatt: |
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Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber!
Diese Prüfung ist Teil der Eignungsfeststellung für die von Ihnen angestrebte Ausbildung oder Stelle.
Durchgeführt wird dieser Prüfungsteil vom Institut für Eignungsprüfung bei der Stadt Köln (IfP) im Auftrag
des örtlichen Studieninstituts oder der zuständigen Behörde oder Verwaltung. Die Prüfungsergebnisse werden
ausschließlich den auftraggebenden Stellen mitgeteilt und nur zur Beurteilung Ihrer Eignung für die angestrebte
Ausbildung bzw. Stelle verwendet. Die durch das IfP erhobenen Daten werden dort für den personenbezogenen Zugriff
nicht länger als 16 Monate gespeichert und sind in den Institutsräumen einsehbar. Bei Testteilen, die Sie in der
Periode des laufenden Einstellungsverfahrens, zumindest aber innerhalb der letzten 4 Monate schon einmal bearbeitet
haben, werden die alten Ergebnisse verwendet, sofern sie nicht extrem schlechter als die heutigen Leistungen sind.
Die Einstellungsperiode endet mit dem kommenden Juli, beziehungsweise, wenn angegeben, mit dem .
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Zur Weitergabe Ihrer Daten aus dem Test brauchen wir nach den Datenschutzregelungen Ihre Einwilligung. Sie ist widerruflich, jedoch ist ohne diese Einwilligung die
weitere Bearbeitung der Bewerbung nicht möglich. Wir bitten daher um folgende Erklärung:
Ich habe obenstehende Erklärung zur Weitergabe und Speicherung der Daten zur Kenntnis genommen und bin mit der
Verfahrensweise einverstanden. Gleiches gilt für die 'Regelungen zum Testablauf', die auf der Webseite www.verwaltungstests.de beschrie-
ben sind. Außerdem erkläre ich, dass meine geistige Leistungsfähigkeit am heutigen Tage weder aus gesundheitlichen
Gründen noch durch Medikamente oder andere vorübergehende Umstände beeinträchtigt ist."
Können Sie diese Erklärung nicht abgeben, so melden Sie sich bitte sofort, das heißt vor dem Test beim Testleiter oder bei der Testleiterin.
Unterschrift: XXXXXXXXXXXXXXXX
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Wiederholte Testteilnahme:
Falls Sie zumindest Teile dieses Tests bereits absolviert haben, wird grundsätzlich auf den ersten, innerhalb der gleichen Einstellungsperiode
bei unserem Institut bearbeiteten Testteil zurückgegriffen, der dann nach den aktuellen Vorgaben ausgewertet wird. Dies geschieht, um eine
Benachteiligung von erstmaligen Teilnehmern auszuschließen. Eine Ausnahme ist der seltene Fall, in dem sich der Zweitwert gegenüber dem Erstwert
extrem verbessert. Dann wird der jüngste Testwert abzüglich des statistisch durchschnittlichen Lerneffekts zugrunde gelegt, um Bewerbern, die den
Ersttest eindeutig unter ihrer Form abgeschlossen haben, die Chance zu einem für ihre Fähigkeiten repräsentativen Testergebnis zu geben.
Notenübernahme:
Möchten Sie sich eine wiederholte Test bearbei-tung ersparen, müssen Sie von uns vor dem Testtag die Übertragbarkeit der früheren Testergebnisse
bestätigt bekommen haben. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter "Notenübernahme". Am Testtag selbst lässt sich die
Übertragbarkeit der Noten aus einem Vortest nicht mehr prüfen. Wenn Sie zum Test erscheinen, ist die Teilnahme Pflicht.
Behinderte Bewerber:
Wenn Sie mit einer Behinderung leben müssen, bereinigen wir den Test gerne von verfahrenstechnischen Barrieren, die Ihnen die Äußerung Ihrer
Fähigkeiten erschweren. Die Abstimmung mit uns über die erforderlichen Maßnahmen muss von Ihnen initiiert werden. Näheres auf unserer Homepage
unter "Behinderte Bewerber". Sollte diese Abstimmung bis zum Testtag nicht erfolgt sein, müssen Sie diese Abstimmung vor dem Test mit dem
Testleiter oder der Testleiterin nachholen. Gegebenenfalls können Sie dann nicht an diesem Tag am Test teilnehmen. Haben Sie den Test jedoch
ohne eine Initiative zur Abstimmung mit uns begonnen, kann eine Behinderung bei diesem und bei den durch uns durchgeführten Folgetests in der
aktuellen Einstellungsperiode nicht mehr berücksichtigt werden.
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Rückmeldung zum Test:
Sie können sich Ihr Testergebnis nach der Ergebnismitteilung durch Ihre Bewerbungsbehörde von uns genauer erläutern lassen. Näheres auf
unserer Homepage unter "Rückmeldung zum Testergebnis".
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber (Behörde, Studieninstitut) mit der Inanspruchnahme der Testleistungen des IfP die
Verpflichtungen gegenüber den Bewerbern aus den Vereinbarungen der auf dem Datenblatt zugesicherten Datenschutzansprüche übernimmt.
Sonstiges:
Wenn Sie normalerweise eine Brille beim Lesen benötigen, sollten Sie diese beim Test bereit halten, da einige Textteile aus technischen
Gründen in kleinerer, blauer Schrift dargestellt sind. Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis mit. Elektronische Geräte (Handy,
Taschenrechner, etc.) sind im Testraum in keiner Form erlaubt. Bei Verspätungen von mehr als 5 Minuten kann man am Test an diesem Tag
nicht mehr teilnehmen. Die Testmaterialien und alle eventuell angefertigten Notizen müssen während des Tests an den Testleiter
zurückgegeben werden.
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